Qualitätsmanagement

Seit die Hebammenhilfe am 01.01.2013 aus der Reichsversicherungsordnung in das V. Sozialgesetzbuch überführt wurde, verlangt der Gesetzgeber von freiberuflich tätigen Hebammen die Einführung eines vertraglich definierten, standardisierten und festgeschriebenen Nachweisverfahrens zur Qualitätssicherung.

Durch die Beschreibung unserer Arbeit wird sie nachvollziehbar und transparent. Ziel ist es, die Qualität unserer Arbeit weiter zu entwickeln und zu verbessern.

Bei der Einführung unseres Qualitätsmanagementsystems orientieren wir uns eng an den Empfehlungen des Deutschen Hebammenverbandes und dem Handbuch für die freiberufliche Hebamme (DIN EN ISO 9001:2008).

Fortbildungen auf diesem Gebiet sind für uns selbstverständlich.